Erörterungstermin – Einwendungen gegen die geplanten WEA in Rieps
Am 11. 04. 2019 wurden von 09.30 bis ca. 18.20 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Rieps die fristgerechten Einwendungen gegen die geplanten WEA öffentlich erörtert.
Anwesend waren Vertreter der Firma „naturwind schwerin gmbh“, Vertreter der Genehmigungsbehörde StALU (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) Westmecklenburg, außerdem die Einwender: Anwohner und eine Vertreterin des NABU sowie Zuhörer.
Bereits zu Beginn stellte sich heraus, dass den Bürgern in diesem Verfahren nur lückenhafte Informationen zur Verfügung standen, so lag z. B. die genaue Tagesordnung nur der Behörde und der Firma „naturwind schwerin gmbh“ vor, während die Einwender sich mit einer unzulänglichen Kurzfassung begnügen mussten. Das führte zu häufigen Irritationen und Nachfragen, an welchem Punkt man sich gerade befände. Das Angebot aus der Bürgerschaft, die Tagesordnung schnell vor Ort für alle zu kopieren wurde leider nicht wahrgenommen.
In der weiteren Erörterung wurde immer wieder deutlich, dass die öffentliche Auslegung nicht der aktuellen Planung entsprach. Aus 7 Windanlagen waren inzwischen 6 geworden, Kartenänderungen, Dokumente, Genehmigungen, Erklärungen u. s. w. waren nicht in der öffentlichen Auslegung vorhanden, sondern wurden inzwischen (z. T. am Vortag) geändert, nachgereicht oder sollen noch nachgereicht werden.
Die untere Naturschutzbehörde hatte zum vorliegenden Antrag bereits die Naturschutzgenehmigung verweigert, das Biosphärenreservat Schaalsee-Elbe verlangt eine Verträglichkeitsprüfung und der NABU hält das vorliegende Gutachten zur Umweltverträglichkeit für mangelhaft.
Die insgesamt 61 vorgebrachten form- und fristgerechten Einwendungen von Anwohnern und Organisationen konnten sich also nur auf eine vorläufige Auslegung beziehen, somit waren Einwendungen zur tatsächlichen Planung unmöglich und eine abschließende Erörterung an diesem Tag nicht durchführbar.
Die Genehmigungsbehörde StALU bot an, die nachzureichenden Dokumente zu sammeln und bei Vollständigkeit eine Rundmail an alle Einwender zu verschicken. Daraufhin können Stellungnahmen an die Behörde gerichtet werden – denen muss zwar nachgegangen werden, sie haben aber nicht die gleiche Wirkung wie Einwände, die öffentlich erörtert werden müssen.
Außerdem wird die Rundmail und damit die entsprechenden Dokumente nur die erreichen, die bereits Einwände erhoben haben, nicht die gesamte betroffene Bevölkerung.
Die Behörde wird ebenfalls entscheiden, ob eine zweite öffentliche Auslegung mit entsprechender Frist für neue Einwände angebracht ist. Anwohner und Einwender halten dieses für unausweichlich.
Das Protokoll der Erörterung kann angefordert werden bei:
StALU Westmecklenburg
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall-Kreislaufwirtschaft
Frau Jahn
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Oder per Mail: StALUWM-Poststelle@staluwm.mv-regierung.de