StALU Genehmigung für 6 WKA bei Rieps – und was daraus folgt
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat am 29.07.2021 die Genehmigung nach § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb von 6 WKA bei Rieps erteilt.
Der Immissionsrechtliche Bescheid ging mir am 07.10.2021 zu.
Auf der Webseite der naturwind GmbH ist außerdem Folgendes zu lesen (Stand Oktober 2021):
„In der Ausschreibungsrunde des Bundesnetzagentur zum 1. September 2021 wurde zudem ein Zuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erteilt.
Das Projekt wurde auf eine Betreibergesellschaft übertragen, die voraussichtlich 2022 mit dem Bau des Windparks beginnt. Die geplanten Anlagen werden im künftigen Windeignungsgebiet Rieps errichtet. Die 70 ha große Fläche des Eignungsgebietes befindet sich im 3. Entwurf für die Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg.“
https://www.naturwind.de/projekte/windpark-rieps/
Bei allen Nachteilen für die Anwohner, profitiert die Gemeinde Rieps finanziel durchaus von diesem Projekt – eine der Anlagen ist auf gemeindeeigenem Grund geplant und wird entsprechende Pachteinnahmen generieren.
Wie das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz („BüGembeteilG M-V“) für die restlichen Anlagen umgesetzt wird, bleibt noch zu klären. Laut Gesetz müssen Einwohner und Kommunen in einem Umkreis von fünf Kilometer um einen Windpark an den Erlösen beteiligt werden.
- Das könnte z. B. durch den Verkauf von Anteilen geschehen, was gewinnversprechend aber auch spelulativ ist und entsprechende finanzielle Möglichkeiten der einzelnen Bürger voraussetzt.
- Deshalb wurden „Sparprogramme“ entwickelt, in denen sich die Bürger zu kontinuierlichen Spareinlagen mit fester Laufzeit verpflichten und dafür einen festen Zinssatz bekommen, der über den momentan üblichen Sparerlösen liegt. Die üblichen Zinsen könnten sich aber langfristig ändern und auch hier müsste die monatliche Einlage bei den Betroffenen auf längere Sicht verfügbar und verschmerzbar sein.
- Prozentuale Ausgleichszahlungen wären eine weitere Möglichkeit.
- Minderungen des Strompreises wurden ebenfalls angedacht, dazu müsste man allerdings zwingend Kunde des beteiligten Stromanbieters sein, in diesem Fall also bei der Wemag.
Zuständig ist nun die Betreibergesellschaft:
Energiepark Rieps GmbH & Co. KG, Obotritenring 40, 19053 Schwerin
Kontakt für Beteiligungen: Tel. +49 (0)385 7 55 30 44, Mail: info@windbeteiligung-mv.de
Wie die Bürgerbeteiligungen bei einzelnen Windparks bisher aussehen und welche Verträge dazu geschlossen werden, ist hier einzusehen: https://www.windbeteiligung-mv.de/
Spezielle Information zur Bürgerbeteiligung in Rieps (siehe Screenshot):
https://www.windbeteiligung-mv.de/rieps